Das Angeln ist in Brandenburg grundsätzlich ab dem vollendeten achten Lebensjahr erlaubt.
Seit dem Jahr 2006 kann man in Brandenburg den Fischfang mit 2 Friedfischhandangeln ohne Anglerprüfung (Fischereischein) ausüben.Im Land Brandenburg müssen Sie als Angler ohne Fischereischein immer drei Papiere am Wasser beim Angeln mitführen:
1. Gültige Fischereiabgabemarke mit der Nachweiskarte
2. Angelkarte ( Erlaubnis des Fischereirechtsinhabers bzw. Eigentümers des Gewässers)
3. Gültiges Personaldokument mit Lichtbild ( Bundespersonalausweis soweit vorhanden)
Die Fischereiabgabemarken mit Nachweiskarte für ein Kalenderjahr erhalten Sie z.B. in den Angelgeschäften der Region, Zeltplätzen, Tourismusinformationen usw. zum Preis von 12€ für Erwachsene und 2,50€ für Kinder.