S

portfischer

K

rummensee e.V.

F

riedfischangeln

  1. Das Angeln ist in Brandenburg grundsätzlich ab dem vollendeten achten Lebensjahr erlaubt.
    Seit dem Jahr 2006 kann man in Brandenburg den Fischfang mit 2 Friedfischhandangeln ohne Anglerprüfung (Fischereischein) ausüben.

    Im Land Brandenburg müssen Sie als Angler ohne Fischereischein immer drei Papiere am Wasser beim Angeln mitführen:

         1. Gültige Fischereiabgabemarke mit der Nachweiskarte
         2. Angelkarte ( Erlaubnis des Fischereirechtsinhabers bzw. Eigentümers des Gewässers)
         3. Gültiges Personaldokument mit Lichtbild ( Bundespersonalausweis soweit vorhanden)

    Die Fischereiabgabemarken mit Nachweiskarte für ein Kalenderjahr erhalten Sie z.B. in den Angelgeschäften der Region, Zeltplätzen, Tourismusinformationen usw. zum Preis von 12€ für Erwachsene und 2,50€ für Kinder.

  2. Im Biosphärenreservat Spreewald gelten zum Schutz dieser einzigartigen Naturlandschaft besondere Vorschriften, die unbedingt einzuhalten sind. Die Verhaltensregeln für Angler, sowie welche Bereiche für das Angeln und Betreten generell gesperrt sind, können Sie auf der Homepage des Reservats einsehen.